Betäubungsmittel-Richtlinie
neue Betäubungsmittel-Richtlinie vom 01.04.2004
Der Betäubungsmittelschrank wird für die Anwender immer wichtiger.
Viele der jetzigen Betäubungsmittelschränke
oder Betäubungsmittel-Schränke, die in einem Betäubungsmittel-Schrank
sein können , werden über einen Schrank für Betäubungsmittel
oder Schränke für Betäubungsmittel bennannt.
Der Betäubungsmittelschrank
sollte an einem sicheren Ort stehen. Dabei ist einiges zu beachten.
Die farbe des Schrankes spielt keine Rolle. Dabei ist ein Lagerschrank
für Betäubungsmittel wichtig.
Schutzschrank für Betäubungsmittel
Die Betäubungsmittelschränke
Wenn die Schränke eine bestimmte Größe haben, sollte man
sicher gehen. Damit hat man Sicherheit für Betäubungsmittel.
Betäubungsmittel-Schränke
In diesen werden Betäubungsmittel sicher gelagert. Sie sind
vor fremden Zugriff geschützt.
Längere Betäubungsmittel sind zu erwarten.
Betäubungsmittel-Schrank
Betäubungsmittel sollen sicher aufbewahrt werden. In einem dafür
zugelassenen Schrank ist dies möglich.
Besonders beachten ist die Lagerung von Betäubungsmitteln.
Lagerung und Lagern von Betäubungsmitteln
Hierbei sind eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. In der
dazugehörigen Richtlinie ist genaueres nachzulesen. Bei der Bereithaltung
von Betäubungsmitteln muß man auf besondere Bauart der Schränke
achten.
Betäubungsmittelrichtlinie
Dieser Gesetzestext wurde im Aproil 2004 neu gefaßt. Suchen Sie bitte
unter Betäubungsmittel-Richtlinie.
Aufbewahrung von Betäubungsmitteln
Was ist bei der Aufbewahrung von Betäubungsmittels zu beachten ? Natürlich
sollten Sie an einen sicheren ort verwahrt werden, der für Dritte
und unbefugte Personen nicht erreichbar ist. Hier bietet sich natürlich
ein Betäubungsmittelschrank an
Betäubungsmittel-Richtlinie
gültig ab 01.04.2004
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
hat mit Wirkung zum 01. April
2004 die Richtlinien für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln
verschärft. So darf
die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln nur noch
in Wertschutzbehältnissen
erfolgen, die mindestens Widerstandsgrad I gemäß
DIN / EN 1143-1 entsprechen.
Diese sind bei einem Schrankgewicht von unter 1000 kg
fachgerecht zu verankern.
Dies gilt zunächst ohne Ausnahme.
Lediglich für die Aufbewahrung in Krankenhausstationen,
sogenannten Teileinheiten,
kommen Behältnisse nach Widerstandsgrad N (0) gemäß
DIN / EN 1143-1 in
betracht. Diese müssen nur bis zu einem Gewicht
von 200 kg verankert werden.
Über einen eventuellen Bestandsschutz für die
bisher für die Sicherung von Betäubungsmitteln
ausreichenden Stahlschränke der Sicherheitsstufen
A und B nach VDMA 24992, ist noch nichts
bekannt, wir werden Sie aber informieren, sobald uns
entsprechende Informationen vorliegen.
Downloads:
Vorgeschriebene Schränke:
Betäubungsmittel-Lagerschränke
Betäubungsmittel-Lagerschränke
für Krankenhäuser
Gesetzestext vom April 2004:
Richtlinien über Maßnahmen
zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten
Richtlinie über Maßnahmen
zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten in Krankenhäusern
BBTec Industrietechnik Vertrieb GmbH, Rathausplatz 4,
09235 Burkhardtsdorf
Tel: 03721/8 67 43
Fax: 03721/ 8 67 41
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