Betäubungsmittel-Richtlinie

neue Betäubungsmittel-Richtlinie vom 01.04.2004
Der Betäubungsmittelschrank wird für die Anwender immer wichtiger. Viele der jetzigen Betäubungsmittelschränke
oder Betäubungsmittel-Schränke, die in einem Betäubungsmittel-Schrank sein können , werden über einen Schrank für Betäubungsmittel oder Schränke für Betäubungsmittel bennannt.

Der Betäubungsmittelschrank

sollte an einem sicheren Ort stehen. Dabei ist einiges zu beachten.
Die farbe des Schrankes spielt keine Rolle. Dabei ist ein Lagerschrank für Betäubungsmittel wichtig.
 

Schutzschrank für Betäubungsmittel

Die Betäubungsmittelschränke

Wenn die Schränke eine bestimmte Größe haben, sollte man sicher gehen. Damit hat man Sicherheit für Betäubungsmittel.

Betäubungsmittel-Schränke

In diesen werden Betäubungsmittel sicher gelagert. Sie sind vor fremden Zugriff geschützt.
Längere Betäubungsmittel sind zu erwarten.

Betäubungsmittel-Schrank

Betäubungsmittel sollen sicher aufbewahrt werden. In einem dafür zugelassenen Schrank ist dies möglich.
Besonders beachten ist die Lagerung von Betäubungsmitteln.

Lagerung und Lagern von Betäubungsmitteln

Hierbei sind eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. In der dazugehörigen Richtlinie ist genaueres nachzulesen. Bei der Bereithaltung von Betäubungsmitteln muß man auf besondere Bauart der Schränke achten.
 

Betäubungsmittelrichtlinie

Dieser Gesetzestext wurde im Aproil 2004 neu gefaßt. Suchen Sie bitte unter Betäubungsmittel-Richtlinie.

Aufbewahrung von Betäubungsmitteln

Was ist bei der Aufbewahrung von Betäubungsmittels zu beachten ? Natürlich sollten Sie an einen sicheren ort verwahrt werden, der für Dritte und unbefugte Personen nicht erreichbar ist. Hier bietet sich natürlich ein Betäubungsmittelschrank an 

Betäubungsmittel-Richtlinie

gültig ab 01.04.2004

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat mit Wirkung zum 01. April
2004 die Richtlinien für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln verschärft. So darf
die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln nur noch in Wertschutzbehältnissen
erfolgen, die mindestens Widerstandsgrad I gemäß DIN / EN 1143-1 entsprechen.
Diese sind bei einem Schrankgewicht von unter 1000 kg fachgerecht zu verankern.
Dies gilt zunächst ohne Ausnahme.
Lediglich für die Aufbewahrung in Krankenhausstationen, sogenannten Teileinheiten,
kommen Behältnisse nach Widerstandsgrad N (0) gemäß DIN / EN 1143-1 in
betracht. Diese müssen nur bis zu einem Gewicht von 200 kg verankert werden.

Über einen eventuellen Bestandsschutz für die bisher für die Sicherung von Betäubungsmitteln
ausreichenden Stahlschränke der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, ist noch nichts
bekannt, wir werden Sie aber informieren, sobald uns entsprechende Informationen vorliegen.

Downloads:
Vorgeschriebene Schränke:
Betäubungsmittel-Lagerschränke
Betäubungsmittel-Lagerschränke für Krankenhäuser
 
Gesetzestext vom April 2004:
Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten
Richtlinie über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten in Krankenhäusern

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Tel:  03721/8 67 43
Fax: 03721/ 8 67 41

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